Antrag auf Einzelauskunft  - wertrelevante Daten

Gebäudefaktoren, Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze und Ertragsfaktoren nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB)
Zuständigkeit
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Antragsteller/in
Auswahl wertrelevante Daten
Angaben Grundstück
Zusammenfassung

Bitte prüfen Sie vorab die Zuständigkeit

Bitte prüfen Sie vorab, ob das zu bewertende Objekt sich im Landkreis Aichach-Friedberg befindet. Andernfalls wenden Sie sich bitte an den jeweils zuständigen Gutachterausschuss. Für Objekte im

 

Stadtgebiet Augsburg an

Telefon: 0821 324 -9363

Homepage: https://t1p.de/ydjia

 

Landkreis Augsburg an

Telefon: 0821 3102 2883

Homepage: https://www.landkreis-augsburg.de/landrat-landratsamt/bauen/bauen-technisch/geschaeftsstelle-gutachterausschuss/

 

 

Unter www.gutachterausschuesse-bayern.de/service/suchen/ finden Sie darüber hinaus den für Ihre Gemeinde zuständigen Gutachterausschuss.

 

Prüfung der örtlichen Zuständigkeit

Eingabe der Postleitzahl oder Ort des Bewertungsobjektes

Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Kein Bürgerkonto:

 

Sollten Sie über kein Bürgerkonto verfügen, so können Sie auch ohne Login direkt zum Formular.

PDF-Formular:

 

Sie möchten das Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen?

Dann können Sie hier die Druckversion (PDF-Dokument) herunterladen und per Post verschicken.

Die herunterladbare PDF-Datei finden Sie hier: Druckversion Einzelauskunft wertDaten

 

 

Wenn Ihnen die Standardstufe nach NHK2010 Anlage 4 III. ImmoWertV2021 nicht bekannt ist, können Sie auch folgende Rechenhilfe verwenden:

gaa.landkreis-fuer-alle.de/lagepunkte/standardstufe/Rechner_StandardstufeNHK2010.pdf

 

Wenn Sie die Rechenhilfe händisch ausfüllen, legen Sie diese bitte einfach ausgefüllt dem Antrag bei. Die Standardstufe wird dann durch den Gutachterausschuss berechnet.

Angaben zur Organisation

Enthält das Vertrauensniveau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensniveau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für die Anzeige der personenbezogenen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist. Wird dieses Feld entfernt, dann wird die Sichtbarkeit des Fieldsets zur Laufzeit nicht beeinflusst (Das Fieldset ist dann je nach Konfiguration im Designer ein- oder ausgeblendet). 

Angaben zum Antragsteller
Abweichende Rechnungsadresse

Was möchten Sie anfragen?

Wir verweisen auf das Handbuch zum PDF-Rechner und unsere Homepage, welche Ihnen zur Beantwortung von möglichen Fragen dienen kann.

 

Zur Lagezuordnung werden Lagepunkte verwendet. Diese können über eine Online-Karte eingesehen und abgerufen werden. Zur Beantragung einer Einzelauskunft ist diese Angabe jedoch nicht erforderlich, da dies seitens der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Sie übernommen wird.

 

Die Gebühr für die Einzelauskunft über wertermittlungsrelevante Daten beträgt 50 Euro je Wert.

Leseproben zur Einzelauskunft finden Sie auf unserer Homepage im Bereich "Downloads & Links".

 

Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze sind vorrangig für Bewertungsfachleute vorgesehen.

Mit der Angabe des Anwendungszwecks können weiterführende Informationen eingeblendet werden. Diese Angabe ist optional.

Hinweise für steuerliche Anwendung

 

Wenden Sie sich für steuerrechtliche Fragestellungen bitte an das zuständige Finanzamt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann dazu keine (!) Hilfestellung leisten und erteilt lediglich die Auskunft auf wertrelevante Daten.

 

Zum Gebäudefaktor

Der Gebäudefaktor aus dem PDF-Rechner stellt einen Vergleichsfaktor dar (siehe Kapitel 1.5 - Handbuch zu den PDF-Rechnern) 

 

Laut Stichprobenbegrenzung zum Gebäudefaktor Ein- und Zweifamilienhäuser sollte der unangepasste Bodenwert (= Bodenrichtwert zum 31.12.2022 x Grundstücksfläche) unterhalb des vorläufigen Vergleichswerts liegen. Andernfalls ist der Gebäudefaktor ohne sachverständige Würdigung nicht anwendbar.

 

 

Bei Rückfragen zur Bedienbarkeit und korrekten Anwendung der PDF-Rechner stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung

Welche Angaben können Sie zum Grundstück machen?

Bitte geben Sie alle erforderlichen Angaben zum jeweiligen Faktor bzw. Zinssatz an! Fehlerhafte Angaben führen zu einem falschen Ergebnis und liegen in der Verantwortung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Ihre Angaben werden nicht geprüft!

 

Weiterhin verweisen wir auf das Handbuch zum PDF-Rechner und unsere Homepage, welche Ihnen zur Beantwortung von möglichen Fragen dienen kann.

 

Zur Lagezuordnung werden Lagepunkte verwendet. Diese können über eine Online-Karte eingesehen und abgerufen werden. Zur Beantragung einer Einzelauskunft ist diese Angabe jedoch nicht erforderlich, da dies seitens der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Sie übernommen wird.

Lage des Grundstücks / der Grundstücke

Angaben zum Grundstück

Die Wohnfläche finden Sie beispielsweise in Bauunterlagen oder Exposés. Angabe ohne Nutzflächen (z.B. Kellerräume oder Garagenflächen)

Die Grundstücksfläche finden Sie beispielsweise in amtlichen Lageplänen, Bauunterlagen oder Exposés.

Hilfsweise kann die Messung im BayernAtlas überschlägig vorgenommen werden: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas 

Eingabe der Standardstufe nach NHK2010 Anlage 4 III. ImmoWertV2021.

 

Hinweis: eine Rechenhilfe zur Ermittlung der Standardstufe finden Sie hier

Auswahl des Bewertungsstichtags. Hierbei gilt:


Erstes Halbjahr 01.10. – 30.03. -> Stichtag 01.01.
Zweites Halbjahr 01.04. – 31.09. -> Stichtag 30.06.

Auswahl des Bewertungsstichtags. Hierbei gilt:


Volles Jahr 01.01. – 31.12. -> Stichtag 30.06.

Auswahl des Bewertungsstichtags. Hierbei gilt:


Volles Jahr 01.01. – 31.12. -> Stichtag 30.06.

Auswahl des tatsächlichen Gebäudealters. Dies errechnet sich durch:

 

Gebäudealter = Stichtag – ursprüngliches Baujahr

z. B.: Gebäudealter = 2020 – 1988 = 32

Auswahl des tatsächlichen Gebäudealters. Dies errechnet sich durch:

 

Gebäudealter = Stichtag – ursprüngliches Baujahr

z. B.: Gebäudealter = 2020 – 1988 = 32

Auswahl der vorliegenden Kellersituation

Auswahl des Modernisierungsgrads. Bei mehreren Abstufungsmöglichkeiten kann an den Modernisierungspunkten gemäß Anlage 2 der ImmoWertV2021 orientiert werden.

 

Hinweis: bei kernsanierten Objekten (Modernisierungspunkte > 17 Punkte) führt die Eingabe eines ausnahmsweise fiktiven Gebäudealters in der Kombination mit der Variable „keine Modernisierung“ zu stimmigeren Ergebnissen.

Bei Eigentumswohnungen wird aufgrund der beschränkten Modernisierungsmöglichkeiten im Teileigentum lediglich eine grundsätzliche Sanierung abgefragt. In weiteren Parametern wie Miete, Restnutzungsdauer und Standardstufen ist die Modernisierung bereits teilweise enthalten.

Auswahl der vorliegenden Gebäudestellung.

freistehend = freistehende Eigenheime

nicht freistehend = Reihenhäuser, Doppelhaushälften

Auswahl des aktuellen Mietstatus. 

 

Sollte nur eine von zwei Wohneinheiten vermietet sein, so bestimmt die größere Wohnfläche aus Auswahl.

Auswahl, ob eine Abstellmöglichkeit für ein PKW bei Teileigentum Wohnen vorhanden ist (z.B. oberirdischer Stellplatz, Einzelgarage oder Tiefgarage).

 

Das stellt keinen Wertansatz für einen separaten Stellplatz dar (d.h. nicht eingepreist!), sondern nur der Wertanteil für das Vorhandensein einer Abstellmöglichkeit!

Auswahl, ob das Teileigentum Wohnen sich in einem reinen Mehrfamilienhaus oder einem gemischten Objekt mit gewerblichen Einheiten befindet

Auswahl, ob die Eigentumswohnung sich in einer Pflegeimmobilie befindet (z.B. betreutes Wohnen, Senioren-Residenz oder ähnliches). Die sich hierbei ergebende Option auf hotelähnliche und medizinische Dienstleistungen erhöhen i.d.R. den Wert.

Auswahl, ob ein Balkon oder ein eigener Garten vorhanden ist.

Eingabe des ermittelten vorläufigen Sachwertes nach §§ 35 ff. ImmoWertV 2021. Modellparameter im PDF-Rechner unbedingt beachten (Modellkonformität!)

Eingabe der Restnutzungsdauer nach § 4 Abs. 3 sowie § 12 Abs. 5 ImmowertV2021.

Eingabe der Nettokaltmiete in Euro je m² Wohnfläche, mit Nachkommastellen. Ohne Nebenkosten!

Auswahl der Kategorien bei Teileigentum Wohnen.

 

Neubau = neu errichtetes Gebäude

Bestand = bereits bestehendes Gebäude

Umwandlung = von Miet- zu einer Eigentumswohnung

Kosten der Auskunft

 

Für die Auskunft werden gemäß Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz folgende Gebühren erhoben: 

 

- Einzelauskunft über wertermittlungsrelevante Daten: 50 Euro je Wert.


Mit dem Klick auf Senden werden die Angaben an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übersendet. Sie erhalten die Möglichkeit sich eine Zusammenfassung für Ihre Unterlagen herunterzuladen.

 

Wie geht es weiter?

 

Im Laufe der nächsten Tage werden wir Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen die gewünschte Einzelauskunft zukommen lassen. Sollten wir noch weitere Informationen benötigen, werden wir uns telefonisch oder per E-Mail melden. 

08251 92-3385
Gutachterausschuss
gutachterausschuss@lra-aic-fdb.de

https://formulare.lra-aic-fdb.de/formcycle/form/includes/ressource?pid=1654&name=KB-Datenschutzhinweise-Einzelauskunft-WertDaten.pdf

 

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