Auswahl, ob eine Abstellmöglichkeit für ein PKW bei Teileigentum Wohnen vorhanden ist (z.B. oberirdischer Stellplatz, Einzelgarage oder Tiefgarage).
Das stellt keinen Wertansatz für einen separaten Stellplatz dar (d.h. nicht eingepreist!), sondern nur der Wertanteil für das Vorhandensein einer Abstellmöglichkeit!