Anzeige einer Nutztierhaltung

gem. § 26 und § 45 Viehverkehrs-Verordnung

(auch für Hobbyhaltungen)

Angaben zur Tierhalterin/zum Tierhalter
Angaben zur Nutztierhaltung
Zusammenfassung
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Mit Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Ohne Bürgerkonto:

 

Hier kommen Sie ohne Login direkt zum Formular.

Formular herunterladen:

 

Hier können Sie sich das Formular als pdf herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Der Bürgerkonto-Login hat leider nicht geklappt.

 

Bitte probieren Sie es noch einmal.

 

Alternativ können Sie das Formular auch ohne Anmeldung ausfüllen.

Angaben zur Tierhalterin/zum Tierhalter

Standort der Tiere

Landwirtschaftliche Betriebsnummer

Sie benötigen immer eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gewerbliche oder eine private Tierhaltung handelt.

 

Die landwirtschaftliche Betriebsnummer wird für den Standort der Tiere benötigt.

Die landwirtschaftliche Betriebsnummer können Sie beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, Außenstelle Friedberg, (Tel. 0821/43002-3125) beantragen.

Nach Erhalt der Betriebsnummer teilen Sie diese uns bitte telefonisch (08251 92-403) oder per E-Mail (veterinaeramt@lra-aic-fdb.de) mit.

Nach dem Absenden des Antrags wird Ihnen das ausgefüllte Formular als PDF zur Verfügung gestellt.

Angaben zur Nutztierhaltung

Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen!

Geben Sie bitte nur die veränderten Werte an.

Alle gleichgebliebenen Werte müssen nicht erneut angegeben werden.

Rinder

Milchkuhhaltung

Mastrinderhaltung

Mutterkuhhaltung

Jungrinderaufzucht

Fresseraufzucht

Schafe

Ziegen

Schweine

Schweinezucht

Schweinemast

Gemischte Schweinehaltung

Hobbyhaltung

Geflügel

Hühner

Legehennen

Masthühner

Rassehühner

Puten

Gänse

Enten

Wildgeflügel

Fasane

Rebhühner

Perlhühner

Wachteln

Andere Geflügel

Tauben

Strauß

Emu

Nandu

Equiden

Pferde

Sie müssen die Pferdehaltung NICHT anmelden, wenn Ihre ausschließlich privat genutzten Pferde in einem Pensionsstall im Landkreis Aichach-Friedberg eingestellt sind. Falls Sie jedoch Unterpächter dieses Stalles sind, muss die Anmeldung erfolgen.

Ausschließlich private Pferdehaltung

Reit- und Fahrbetrieb

Pensionspferdehaltung ohne eigene Pferde

Pensionspferdehaltung mit eigenen Pferden

Andere Pferdehaltung

Esel

Neuweltkameliden

Lama

Alpaka

Gehegewild

Rotwild

Dammwild

Schwarzwild

Sikawild

Fische

Fische können Sie über das Formular "Antrag auf Genehmigung und Registrierung nach Fischseuchenverordnung" an uns melden.

Bienen

Bienen & Hummeln können Sie über das Formular "Meldung von Bienenvölkern" an uns melden.

Sonstige Tierart


Mein Bestand wird tierärztlich betreut durch die Praxis:

Hier wird die Zusammenfassung angezeigt, wenn das Formular ausgefüllt wird.

08251 92-403
Veterinäramt
veterinaeramt@lra-aic-fdb.de

https://lra-aic-fdb.de/dsgvo/sg-34-veterinaeramt/34-datenschutzhinweise-veterinaeramt.pdf

 

Impressum

all fields marked with a (*) are required and must be filled out