Hinweis:
Zur Ersetzung der bisherigen Schriftform ist eine fortgeschrittene elektronische Signatur erforderlich für sämtliche Antragsformulare, die bisher auch eine Unterschrift in Papierform benötigt haben. Dies sind beispielsweise (nicht abschließend): alle BImSchG-Antragsformulare, Planunterlagen (Baupläne, Baurechtsformulare usw.), sonstige Unterlagen die vom Planungsbüro erstellt werden (Betriebsbeschreibungen, Kurzbeschreibungen, Verfahrensbeschreibungen, Ablaufpläne, usw.) oder ähnliche Dokumente.
Technische Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Wartungsanweisungen oder sonstige Unterlagen, die in Originalform des Anlagenherstellers unverändert hochgeladen werden, benötigen keine fortgeschrittene elektronische Signatur.