Angaben des Vermieters zum Wohnraum

zur Vorlage bei der Wohngeldbehörde

 

Vermietende Person
Mietende Person(en
Miete und Nebenkosten
Zusammenfassung
Wie möchten Sie das Formular ausfüllen?

Mit Bürgerkonto:

 

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Für dieses Formular benötigen Sie ein Konto mit eID (Personalausweis) oder Elster-Zertifikat.

Formular herunterladen:

 

Hier können Sie sich das Formular als pdf herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Sollten Sie das Formular in einer anderen Form (z.B. zum Ausdrucken) benötigen, wenden Sie sich bitte an den unten genannten Ansprechpartner.

Der Bürgerkonto-Login hat leider nicht geklappt.

 

Bitte probieren Sie es noch einmal.

 

Alternativ können Sie das Formular auch ohne Anmeldung ausfüllen.

Die Verpflichtung des Vermieters zur Auskunft ergibt sich aus § 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes.

Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse angeben, senden wir Ihnen nach Absenden des Formulars eine Bestätigungsmail zu. 

Nach dem Absenden des Antrags wird Ihnen das ausgefüllte Formular als PDF zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. 

Anschrift der vermieteten Wohnung

Mit wem wurde der Mietvertrag für die vorgenannte Wohnung abgeschlossen?

Folgende Personen sind Mieter der betreffenden Wohnung:

Von der Gesamtfläche...

In der monatlichen Gesamtmiete sind folgende Nebenkosten/Gebühren enthalten:

Weitere Nebenkosten/Gebüren:

Werden von der Mieterin oder dem Mieter neben der Miete weitere Kosten/Gebühren (z.B. Müll-, Kabel-, Wasser/Abwassergebühren o.ä.) an Dritte (z.B. Stadtwerke) direkt gezahlt?

Wenn ja, welche:

Bei den beiden Wdh-Feldern ist es absichtlich so gelöst, dass die Euro Angabe nur zum Mussfeld wird, wenn eine Bezeichnung eingetragen wurde.

Und die Bezeichnung kein Pflichtfeld ist - weil sonst muss man je mind. 1 weitere Gebühr eingeben, selbst wenn man gar keine hat

-> es kann jetzt natürlich sein, dass jemand 7 mal wdh. klickt, aber dann ist es halt in der pdf leer - auch nicht weiter schlimm

Man könnte es sonst mit ner Checkbox und ausblenden machen?

Hier wird die Zusammenfassung angezeigt, wenn das Formular ausgefüllt wird.

Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können nach § 37 Wohngeldgesetz (WoGG) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

09.05.2025 

Wohngeldstelle
wohngeldstelle@lra-aic-fdb.de

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