Teilnahmeberechtigt sind alle eingetragenen, gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Vereine und Initiativen mit Sitz im Wittelsbacher Land (Sport, Kultur, Soziales, Umwelt etc.). Auch: Elternbeiräte mit eingetragenen Fördervereinen. Ausgeschlossen sind politische Parteien und Gruppierungen.